April 1984
Es wurde die Frage gestellt, wie die MdE-Bewertung bei Anorexia nervosa zu erfolgen habe. Dazu wurde ausgeführt, daß bei der Verschiedenartigkeit der Auswirkungen im psychischen und körperlichen Bereich eine große MdE-Spanne in Betracht komme. Es gebe sicher Fälle, bei denen eine MdE um 100 v. H. gerechtfertigt sei, ebenso aber auch Fälle, bei denen noch keine MdE um 50 v. H. angenommen werden könne. Die Beiratsmitglieder stimmten überein, daß die MdE in Analogie zu anderen Gesundheitsstörungen gebildet werden müsse, wobei nebeneinander die psychischen Störungen – im Sinne der Neurosen und abnormen Persönlichkeitsentwicklungen – und die Auswirkungen auf den Allgemeinzustand zu bewerten seien.